Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Inhalt

Der Montessori Verein Bezirk Kitzbühel ist ein gemeinnütziger Verein in St. Johann in Tirol, der eine Bildungseinrichtung nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik betreibt. Die Einrichtung bietet Betreuung und Bildung für Kinder von der Kinderkrippe, Kindergarten und Hort bis zur Schule und stellt den Kindern eine vorbereitete Lernumgebung zur Verfügung, die ihrem Alter und Entwicklungsstand entspricht. Der Montessori-Verein Bezirk Kitzbühel verfolgt das Ziel, die Montessori-Pädagogik in Österreich zu fördern und vielen Menschen zugänglich zu machen.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, stützt sich auf das pädagogische Konzept von Maria Montessori zum aktiven Lernen in einer vorbereiteten Umgebung.

Die Bildungseinrichtung richtet ihren pädagogischen Alltag auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Kindes aus und legt großen Wert darauf, die Einzigartigkeit der Kinder zu respektieren und zu fördern.

  1. Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt durch das PädagogInnen-Team und Rücksprache mit dem Vorstand und/oder der Geschäftsleitung. Fest reserviert, nach positiver Aufnahme, ist der Platz erst nach Einzahlung der Kaution, ansonsten kann der Platz (bei Bedarf) anderweitig vergeben werden.

Für die Aufnahme von Kindern bestehen keine Einschränkungen bezüglich ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Sprache oder einer Beeinträchtigung.

  1. Aufnahmekriterien

3.1. Mindestalter: Kinderkrippe 1 Jahr, Kinderhaus 3 Jahre, Hort 4 Jahre, Schule 6 Jahre (schulpflichtig).

3.2. Geschwister: Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen.

3.3. Auf die Identifizierung der Eltern mit der Montessori Pädagogik und deren Werten, wird ein großes Augenmerk gelegt.

Wir weisen darauf hin, dass die Kinder in allen Bereichen im Rahmen der Montessori-Pädagogik mit altersentsprechenden, echten Materialien, z.B. Geschirr, Messern etc. arbeiten.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der unterfertigten SEPA- Lastschrift. Mit Abgabe des unterzeichneten Formulars ist der Montessori Verein Bezirk Kitzbühel berechtigt die Kaution einzuziehen und die Anmeldung ist somit bindend.

  1. Anmeldefrist

Die Anmeldung für die folgende Periode hat bis 30.6. zu erfolgen (werden nach Eingangsdatum gereiht). Je nach Verfügbarkeit der Plätze ist der Eintritt auch während des Jahres möglich.

  1. Kaution

Die Kaution dient der Abdeckung etwaiger durch das Kind verursachter Schäden sowie der Begleichung etwaiger Rückstände bei Bezahlung der Kosten. In diesem Fall ist der aufgewendete Betrag von den Erziehungsberechtigten binnen zwei Wochen zu ersetzen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt unverzinst nach Vertragsablauf.

Die Einschreibgebühr dient zur pauschalen Abdeckung des Aufwandes der Bildungseinrichtung bei der Aufnahme des Kindes und wird im Falle einer Beendigung des Vertrages nicht rückerstattet.

  1. Finanzierung

Der monatliche Beitrag dient zur Abdeckung der Gehälter, Mieten, Betriebskosten sowie von Arbeits- und Spielmaterialien. Der Beitrag ist 12-mal pro Jahr zu leisten und wird jährlich angepasst. Die Höhe des Beitrags wird zu Beginn des Jahres bekannt gegeben. * Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich zur Bezahlung der laufenden Kosten zur ungeteilten Hand.

Sämtliche Zahlungen haben auf das Konto der Bildungseinrichtung zu erfolgen. Die Bankdaten sind der Preisliste zu entnehmen. Die monatlichen Beiträge werden über eine Sepa-Lastschrift innerhalb der ersten Woche eines jeden Monats eingezogen.

Die Jause ist inkludiert, das Mittagessen ist separat zu bezahlen und wird pro Mahlzeit abgerechnet.

  1. Storno

Sollte Ihr Kind nach Abgabe der Anmeldung das Montessori-Haus doch nicht besuchen, gelten folgende Stornobedingungen:

Bis 3 Monate vor vereinbartem Eintritt: 20% der Kaution als Stornogebühr

Bis 2 Monate vor vereinbartem Eintritt: 50% der Kaution als Stornogebühr

Danach wird die Kaution zur Gänze als Stornogebühr einbehalten.

  1. Monatsbeiträge

Die Monatsbeiträge werden mittels SEPA-Lastschrift 12-mal im Jahr, beginnend mit August bzw. Eintrittsmonat auf unser Konto eingezogen. Die Eltern verpflichten sich die entsprechende Ermächtigung zur Einziehung des Monatsbeitrages beim jeweiligen Kreditinstitut einzurichten. Die Monatsbeiträge sind auch bei vorübergehender Krankheit oder Urlaub zu entrichten. Die Höhe der Monatsbeiträge wird jeweils zu Beginn des Schuljahres vom Vorstand festgesetzt.

  1. Wertsicherung (Indexanpassung)

Die Monatsbeiträge, die Mitgliedsbeiträge, die Kaution und der Ersatzbetrag für die Elternarbeit verstehen sich wertgesichert gemäß Verbraucherindex. Ausgangsbasis ist der Durchschnittswert des vergangenen Jahres. Es kommen die aufgewerteten Beträge für die jeweils beginnende Periode zur Anwendung.

  1. Zahlungsverzug

Der Verein behält sich vor, bei Zahlungsverzug, ohne schriftliche Angaben eines triftigen Grundes, sowie nach schriftlicher Mahnung, nach Ablauf der Frist (14 Tage), das zu betreuende Kind/Kinder ab dem Folgemonat von der Betreuung auszuschließen.

  1. Sonstige Kosten

Über das Jahr verteilt finden Ausflüge und Aktivitäten statt, die sich an den Interessen der Kinder orientieren. Projektwochen, vor allem in der Schule, sind ein wichtiger Aspekt des pädagogischen Konzepts. Die Teilnahme ist freiwillig. Die notwendigen Kosten für diese Veranstaltungen sind nicht durch die monatlichen Beiträge abgedeckt und werden zeitnah vorgeschrieben.

  1. Geschwisterrabatt

Wenn mehrere Geschwister gleichzeitig das Montessori-Haus besuchen, gewähren wir einen Rabatt auf die Monatsbeiträge von 10% für das 2. Kind und

50% ab dem 3. Kind. Das erste Kind zahlt den vollen Preis.

  1. Förderungen

Um eventuelle Förderungen (AMS etc.) haben die Eltern selbst anzusuchen.

  1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr ist mindestens von einem Elternteil zu entrichten und wird zum 1.10. des Schuljahres mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.

  1. Austritt

Ein Austritt kann nur zum 31.01 und 31.07 eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen. Die Monatsbeiträge sind bis zum Austrittstermin in voller Höhe zu entrichten.

  1. Ausschluss

Der Vorstand behält sich das Recht vor, nach Rücksprache mit den Eltern aus triftigen Gründen den Ausschluss eines Kindes zu beschließen.

  1. Elternstunden

Jede Familie verpflichtet sich, im Umfang von 25 Stunden pro Jahr/Familie je nach Talent und Fähigkeiten Elternarbeit einzubringen (Flohmarkt, div. Veranstaltungen, Gartenarbeit, Projekte, …). Sollte aus welchen Gründen auch immer eine Mitarbeit im Verein nicht möglich oder erwünscht sein, besteht die Möglichkeit, stattdessen einen monetären Beitrag pro Familie zu leisten (auch in Form von Sachsponsoring möglich). Eine Elternstunde entspricht 20€.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Richtlinien – Elternstunden“.

Bei einem Austritt (siehe Punkt 15) nach einem halben Jahr ist der Jahresbeitrag aliquot zu refundieren. Der Montessori-Verein behält sich vor bei nicht Einbringen der Elternarbeitsstunden den aliquoten Differenzbetrag zum 31.07. des endenden Schul- /Kinderhausjahres per SEPA-Lastschrift einzuziehen.

  1. Krankheit

Kranke Kinder sind zu Hause besser aufgehoben als im Montessori-Haus. Wir ersuchen Sie, uns über die Krankheit zu informieren und uns das Kind erst wieder zu bringen, wenn es vollständig gesund ist. Bitte entnehmen Sie unserem Datenblatt zum Thema Hausregeln „kranke Kinder“ weitere Informationen. Bei ansteckenden Erkrankungen ist eine Mitteilung zum Schutz der anderen Kinder zwingend erforderlich.

  1. Elterninfo

Wir bitten die Eltern um Informationsaustausch und Zusammenarbeit in allen Belangen der Erziehung. Bitte informieren Sie uns auch über entscheidende Ereignisse im Leben Ihres Kindes sowie beobachtete Veränderungen oder sensible Phasen.

  1. Entwicklungsdokumentation

Die PädagogInnen führen kontinuierlich eine detaillierte Dokumentation der Entwicklung des Kindes. Im Laufe jedes Jahres werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Gespräches über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes informiert. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet an diesen Gesprächen teilzunehmen.

Für die 8. Schulstufe wird ein Jahreszeugnis im Rahmen des Öffentlichkeitsrechtes ausgestellt, Schulstufen darunter erhalten ein Pensenbuch.

  1. Besondere Pflichten

Hat die Bildungseinrichtung für die entsprechende Schulstufe zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns noch nicht den Status einer Privatschule bzw. noch kein Öffentlichkeitsrecht zuerkannt bekommen, sind die Erziehungsberechtigten gemäß § 11 Abs 3 SchulpflichtG verpflichtet, die Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht bzw. die Teilnahme am häuslichen Unterricht der Schulbehörde anzuzeigen. Dies schließt – nach Rücksprache mit der Leitung - die Möglichkeit einer Externistenprüfung mit ein, deren Organisation (mit Unterstützung durch den Träger) ebenfalls in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten liegt.

  1. Datenänderungen

Die Eltern sind verpflichtet, uns Änderungen ihrer Wohnadresse mitzuteilen, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Das gilt auch hinsichtlich von Mailadressen und Telefonnummern.

  1. Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Familien werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/die Erziehungsberechtigte ein, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Verwaltungsabwicklung gespeichert und verwendet werden. Weiters erklären Sie sich mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit dem Montessori-Haus sowie zu Werbezwecken durch uns einverstanden.

Die Bildungseinrichtung verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und keine Daten an Dritte weiterzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Datenaustausch mit den zuständigen Behörden (Land, Bund usw.) für einen aufrechten Schulbetrieb notwendig ist.

  1. Bildmaterial

Bilder, Videos oder sonstiges Bildmaterial, welches während der Betreuung durch das Montessori-Haus von den Kindern angefertigt werden, sind alleiniges Eigentum des Montessori Vereines Kitzbühel und dürfen, bis auf Widerruf der Erziehungsberechtigen, für Werbemaßnahmen und ähnliches verwendet werden.

  1. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem durch die Anmeldung eingegangenen Vertrag mit dem Montessori-Verein Bezirk Kitzbühel gilt die Zuständigkeit des BG Kitzbühel.

  1. Auflösung der Einrichtung

Sollte der Schulbetrieb mit Beginn eines Schuljahres nicht zustande kommen, endet der Vertrag mit dem 31. August des jeweiligen Schuljahres. Bei der Auflösung der Bildungseinrichtung während des Schuljahres endet der Vertrag mit dem letzten Tag des laufenden Schulhalbjahres.

*Aktuelle Summen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.